Preise und Leistungen
Vermittlung eines Praxisübernehmers
Nachweis eines Vertragspartners zum Abschluss eines Praxiskauf- bzw. Übernahmevertrages oder eines Praxiskooperations-/ Praxispartnerschafts-/ Praxisbeteiligungsvertrages. Mit dem Erfolgshonorar wird die gesamte Tätigkeit des Vermittlers unabhängig von dessen Aufwand abgegolten. Das Honorar ist mit Abschluss des nachgewiesenen Vertrags sofort fällig. Bei uns müssen Sie keinen Exklusivvertrag unterschreiben. Es steht Ihnen frei, auch auf anderen Wegen Ihre Zahnarztpraxis abzugeben.
Erfolgshonorar bei Vertragsabschluss in Höhe von 3 % des Kaufpreises
mindestens 6.000 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Praxiswertermittlung
Persönliche Praxisbesichtigung, detaillierte Darstellung der Praxis inkl. Praxisbilder. Wirtschaftsdatenanalyse, genaue Darstellung der angewendeten Methodik, Strukturanalyse der Praxis, Potenzialanalyse und Visualisierungen der wirtschaftlichen Erfolgskennzahlen.
1.950 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer